Stuttgart, den 01.09.2021
Sehr geehrte Eltern der Filderschule,
gerne wende ich mich vor dem Schulbeginn am 13.09.2021 an Sie und hoffe, dass Sie eine erholsame und schöne Sommerzeit mit Ihren Kindern erleben oder erlebt haben.
Die Schulen erhielten am 30.08.2021 neue Regelungen im Umgang mit der Pandemie. Vorbereitend auf das nächste Schuljahr informiere ich Sie über den aktuellen Stand.Ich fasse an dieser Stelle das Schreiben des MKJS vom 30.08.2021 zusammen.
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule:
1. Sämtliche inzidenzabhängige Einschränkungen entfallen
Für den schulischen Bereich ist es weiterhin das Ziel, Einschränkungen des Schulbetriebs, die zu Wechsel- oder Fernunterricht führen, soweit wie möglich zu vermeiden. Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten lnzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.
2. Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen unterliegt den Hygienehinweisen des Kultusministeriums Baden-Württemberg
Die Filderschule hat die Hygienevorschriften in ihrem Hygieneplan mit aufgenommen, den Sie auf unserer Homepage finden. Zu Schuljahresbeginn tragen alle Personen (auch die Kinder), die sich im Schulgebäude aufhalten, eine medizinische Maske. In den Pausen außerhalb des Schulgebäudes, im Sportunterricht und im Musikunterricht beim Singen werden keine Masken getragen. Jede Schülerin und jeder Schüler wird zweimal in der Woche zu Hause von den Eltern getestet. Bestätigen Sie bitte wieder wie im letzten Schuljahr über das Formblatt Anlage 11, dass Sie den Selbsttest durchgeführt haben. Die Rückmeldung erfolgt immer montags und mittwochs.Aktuell ist vorgeschrieben, dass sich auch alle immunisierten (geimpfte und genesene) Personen (einschließlich Kinder) bis zum 26.September zweimal wöchentlich testen.
3. Die Schulorganisation unter Pandemiebedingungen
Die Filderschule beginnt jeden Tag mit einem verlängerten offenen Anfang. Die Kinder können von 7.50 Uhr bis 8.05 Uhr in ihre Klassenzimmer kommen. Ebenso bleiben die aufgeteilten Pausenbereiche für die einzelnen Klassenstufen bestehen. Hier wechseln wir in regelmäßigen Abständen die Bereiche, damit die Kinder unterschiedliche Spielmöglichkeiten haben.
4. Zur Schulpflicht
Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestätigt wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben. Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden könnte, findet Fernunterricht statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht.
5. Umgang im Falle einer positiven Testung
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Schreibens ist die Anpassung der Absonderungsregeln für den Fall, dass eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass aus der Eigenschaft „enge Kontaktperson" nicht automatisch eine Absonderungspflicht folgt. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule und den Kindern der Grundschulförderklassen gilt nach einem Coronafall in der Klasse nur eine einmalige Testpflicht vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest, der zu Hause durchgeführt wird.
6. Kein Einzelnachweis über negatives Testergebnis mehr erforderlich
Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder einer Grundschulförderklasse gelten als getestet. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweis mehr über eín negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z.B. durch einen Schülerausweis oder durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe möglich. Es ist geplant, in diesem Schuljahr allen Kindern einen Schülerausweis auszustellen. Bitte geben Sie Ihrem Kind in der ersten Schulwoche ein Lichtbild neueren Datums mit, das sie bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abgeben.
7. Das Mittagessen an der Filderschule
Ab dem 13.09.2021 greift die ABO- Funktion für die Kinder, die Sie gebucht haben. Hierfür wird der Essens-Chip benötigt. Falls Sie den Essens-Chip noch zu Hause haben, geben Sie diesen in der Betreuung aufgeladen ab. Sollte es keine weitere Änderung geben, werden wir ab dem 27.09.2021 mit dem klassenübergreifenden Essen ab 12.30 Uhr starten.
Falls es wieder Neuerungen gibt, werde ich Ihnen umgehend schreiben. Ich wünsche Ihnen nun noch ein paar schöne Ferientage und freue mich auf das neue Schuljahr 2021-2022.
Mit freundlichen Grüßen
gez. C. Frech
(Rektorin)
Neue Informationen vom Kultusministerium Baden-Württemberg (08.09.2021):
Ab dem 27.09.21 bis zum 29.10.21 sollen in den Schulen drei Testungen anstatt der bislang zwei Testungen pro Woche durchgeführt werden. Hier sind die Tage Montag, Mittwoch und Freitag geplant.